REDAKTIONSSCHLUSS
Redaktionsschluss (Manuskriptabgabe) für die Ausgabe KSzW 01.2012 (Januar 2012) zum Schwerpunkt "Arbeitsrecht" ist der 31. Oktober 2011.
Redaktionsschluss (Manuskriptabgabe) für die Ausgabe KSzW 02.2012 (April 2012) zum Schwerpunkt "Öffentliches Wirtschaftsrecht" ist der 31. Januar 2012.
Redaktionsschluss (Manuskriptabgabe) für die Ausgabe KSzW 03.2011 (Juli 2012) zum Schwerpunkt "Insolvenzrecht" ist der 30. April 2012.
MANUSKRIPTBEARBEITUNG
Die aktuellen Bearbeitungshinweise für die Beitragserstellung zur Veröffentlichung in der KSzW stehen hier zum Download für Sie bereit. Diese erhalten vor allem die Angaben hinsichtlich der Zeichenbegrenzungen des Beitrags, der Titel sowie Hinweise zu den Fußnotenformatierungen etc.
REDAKTIONELLE ABWICKLUNG
Etwa 4-6 Wochen vor Redaktionsschluss erhalten Sie einen "Reminder" zur Erinnerung an die Abgabefrist. Nach Abgabe Ihres Manuskriptes erhalten Sie umgehend eine Druckfahne Ihres Manuskripts, in der weitere Korrekturen kurzfrisitig berücksichtigt werden können. Nur im Ausnahmefall ist es möglich, in den Umbrüchen weitere Änderungen vorzunehmen, da bei der Herstellung ein enger Zeitrahmen einzuhalten ist. Rein orthografische und satz- sowie drucktechnisch bedingte Änderungen behalten wir uns vor.



